Gültig ab: Mai 2026 · SiegenGreen Vertical Farms GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SiegenGreen Vertical Farms GmbH, Koblenzer Straße 5, 57072 Siegen (nachfolgend „SiegenGreen") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") für die Lieferung von Frischprodukten wie Microgreens, Kräutern und essbaren Blüten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote von SiegenGreen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SiegenGreen oder durch die tatsächliche Lieferung der Ware zustande. Bestellungen des Auftraggebers sind bindende Vertragsangebote. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SiegenGreen.
SiegenGreen liefert die bestellten Produkte montags bis freitags im Gebiet Siegen-Wittgenstein und dem Kreis Olpe. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Ernte. Konkrete Liefertermine werden individuell vereinbart.
Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder ähnliche Ereignisse verursacht werden, berechtigen SiegenGreen, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. SiegenGreen informiert den Auftraggeber unverzüglich über derartige Ereignisse.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Liefer- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SiegenGreen. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt.
SiegenGreen liefert Produkte, die unter kontrollierten Bedingungen ohne den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden angebaut wurden. Die Produkte entsprechen den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Die Einhaltung der Kühlkette ab Übergabe liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. SiegenGreen empfiehlt die Lagerung bei 2–8 °C.
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich (per E-Mail) zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei berechtigten Mängelrügen hat SiegenGreen das Recht zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Im B2B-Bereich werden Produkte in Mehrweg-Transportbehältern geliefert. Diese Behälter bleiben Eigentum von SiegenGreen und sind bei der nächsten Lieferung zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe innerhalb von 14 Tagen wird ein Pfandbetrag gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
SiegenGreen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von SiegenGreen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Durchführung des Vertrages zu nutzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Siegen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
SiegenGreen behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: Mai 2026 · SiegenGreen Vertical Farms GmbH, Koblenzer Straße 5, 57072 Siegen